Winterdienst

Der Winterdienst umfasst alle Tätigkeiten, welche die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der betreuten Flächen gewährleisten. Wir führen unsere Leistungen nach § 93 Abs. 1, StVO 1960, bei Glatteis und Schneefall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen während der Wintersaison durch. Die Saison beginnt jeweils am 1. November und endet am 15. April des Folgejahres. Auf Wunsch gibt es eine Saisonverlängerung von 15. Oktober bis 30. April.

 

 

Der Winterdienst kann folgende Leistungen umfassen:

  • Schneeräumung und Streuung
  • Splittkehrung
  • Tauwetterkontrolle
  • Terminräumung
  • Schneeabtransport
  • weitere Leistungen auf Anfrage